Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Volljährigenunterhalt

Sofern der barunterhaltspflichtige Elternteil eine Unterhaltsabänderungsklage nach Eintritt der Volljährigkeit erhebt, genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast zu den Voraussetzungen für die Abänderungsklage damit, dass er darauf hinweist, dass der vormalige Unterhaltstitel aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammt und dieses nunmehr volljährig ist. Es liegt an dem volljährigen Kind nunmehr darzutun und zu beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht und welche Haftungsquote auf den jeweiligen Elternteil entfällt.
(OLG Brandenburg, FamRZ 17/2001, S. 1193 ff.)

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gedas- Vertrag liegt dem Regierungspräsidium zur Prüfung vor

Der umstrittene, zwischen der gedas deutschland GmbH und der Stadt Hoyerswerda abgeschlossene Rahmen- Dienstleistungsvertrag liegt dem Regierungspräsidium Dresden (Rechtsaufsichtsbehörde für die Kreisfreie Stadt Hoyerswerda) nunmehr zur Prüfung vor.
Wir hatten die Kopie des Vertrages mit Schreiben vom 3.9.2002 an das RP versandt und zugleich auf die problembehafteten Aspekte hingewiesen.
Zeitgleich dazu soll sich noch ein Dritter ebenfalls an die Behörde gewandt und um Prüfung des Vertrages nachgesucht haben.

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Unzulässige Werbe-emails an Anwaltskanzlei

Die Zusendung unaufgeforderter email-werbung an einen Rechtsanwalt, der aus beruflichen Gründen seine emails sorgfältig lesen muss, ist unzulässig.
Der Versender von Werbe-emails hat sicherzustellen, dass die Möglichkeit eines Dritten, für einen anderen eine mail zu bestellen, so weit wie möglich unterbunden wird.
(Landgericht Berlin Urteil vom 16.05.2002 – 16 O 4/02)

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Zum Lohnfortzahlungsanspruch bei Zeugenaussagen vor Gericht

Wenn in einem Tarifvertrag (z.B. § 33 Abs. 2 MTArb) geregelt ist, dass ein

Arbeiter Lohnfortzahlung wegen persönlicher Arbeitsverhinderung bei

Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht

erhält, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Muss ein Arbeiter vor Gericht als Zeuge erscheinen, handelt es sich um die

Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nach deutschem Recht

iSd. Tarifbestimmung.

(BAG Urteil vom 13.12.2001 – 6 AZR 30/01)

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Mieterhöhung und Heizkosteneisparung

Mit der Angabe der k-Werte oder einer gegenständlichen Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahmen verfügt der Mieter im Regelfall über ausreichende Anhaltspunkte, um, notfalls unter Zuhilfenahme eines Fachmannes, die Behauptungen des Vermieters zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie substantiiert bestreiten zu können. Ob und in welchem Maß tatsächlich eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie eintritt, die eine Mieterhöhung rechtfertigt, muss im Zweifelsfall mittels eines Sachverständigengutachtens geklärt werden. Die Frage der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens wird dadurch nicht berührt.

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Zum „Andrehen“ von überteuerten Grundstücken;

1. Gegenseitige Verträge können, auch wenn der Wuchertatbestand des § 138
Abs. 2 BGB nicht in allen Voraussetzungen erfüllt ist, als wucherähnliche
Rechtsgeschäfte nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn zwischen
Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht
und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei
Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig
erscheinen lässt.

4. Von einem groben Missverhältnis, dass den Schluss auf eine verwerfliche
Gesinnung zulässt, ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen,
wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der
Gegenleistung.
(LG Hildesheim vom 14.3.2002 – 4 O 341/01)

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Abgeltungsklausel im Aufhebungsvertrag

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Hamm ist die Klausel in einem Aufhebungsvertrag, nach der alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen sind (Abgeltungsklausel) logisch auszulegen. Sie erfasse demnach nicht solche Beträge, die nur noch nicht abgerechnet wurden, über die aber kein Streit besteht, weil nicht anzunehmen ist, dass jemand auf unstrittige, noch fällige Forderungen verzichtet.
(LAG Hamm, 16 Sa 1152/00)

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Ein Mieter kann sich strafbar machen wenn er keine Miete zahlt.

Durch den Abschluss eines Mietvertrages erklärt der Mieter konkludent, dass
er zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses willens und in der Lage ist.
(Urteil des OLG Hamm vom 03.06.2002 – 2 Ss 301/02)

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Unterschreitung Mindestsätze der HOAI

Das OLG Naumburg hat zu einer vergleichsweisen Beilegung eines Streites über Architektenhonorar entschieden:

Die Parteien eines Architektenvertrages können einen Vergleich, mit dem die
Mindestsätze der HOAI unterschritten werden, erst nach vollständiger
Beendigung der Tätigkeit des Architekten wirksam schließen.
Unterpreisige Angebote im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens sind nach
OLG DÜSSELDORF, Urteil vom 17.6.2002 – Verg 18/02 -, grundsätzlich zulässig.
Nachstehend ein Auszug aus dem Leitsatz:

Es ist nicht der Sinn der Vorschriften, den Bietern auskömmliche Preise zu
garantieren. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber nicht verwehrt, auch
sogenannte Unterkostenpreise bei einer Auftragsvergabe zu akzeptieren,
sofern er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu
diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können (vgl. BGH
NJW 1995, 737).

Es kann für einen – leistungsfähigen – Bieter durchaus rechtlich nicht zu
beanstandende Motive (z. B. einen Deckungsbeitrag zu den eigenen
Gemeinkosten zu erlangen, oder als Newcomer ins Geschäft zu kommen) geben,
weshalb er bei einem bestimmten Einzelauftrag davon absieht, einen
sogenannten auskömmlichen Preis zu verlangen. Es würde geradezu einen
Verstoß gegen das – für die Auslegung der §§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A, 25 Nr.3
Abs. 1 VOB/A verbindliche – europäische Richtlinienrecht bedeuten, wenn man
einen öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichten würde, nur auskömmliche
oder kostendeckende Preise der Bieter zu akzeptieren.
(OLG Naumburg 16.05.2002 – 7 U 50/01)

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Verwendung der Domain-Adresse www.rechtsanwalt.com

Bei Verwendung der Domain-Adresse www.rechtsanwalt.com geht zumindest ein Teil der Internet-Nutzer davon aus, daß die darüber abrufbare Homepage von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwaltsgesellschaft oder einer entsprechenden Berufs bzw. Standesvertretung stammt, d.h. daß die Homepage maßgeblich von einem oder mehreren Rechtsanwälten gestaltet und verantwortet wird. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, liegt eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG vor.
(OLG Hamburg 11.4.2002 – 3 U 303/01)