Die Zusendung unaufgeforderter email-werbung an einen Rechtsanwalt, der aus beruflichen Gründen seine emails sorgfältig lesen muss, ist unzulässig.
Der Versender von Werbe-emails hat sicherzustellen, dass die Möglichkeit eines Dritten, für einen anderen eine mail zu bestellen, so weit wie möglich unterbunden wird.
(Landgericht Berlin Urteil vom 16.05.2002 – 16 O 4/02)
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