Zum Lohnfortzahlungsanspruch bei Zeugenaussagen vor Gericht

VonHagen Döhl

Zum Lohnfortzahlungsanspruch bei Zeugenaussagen vor Gericht

Wenn in einem Tarifvertrag (z.B. § 33 Abs. 2 MTArb) geregelt ist, dass ein

Arbeiter Lohnfortzahlung wegen persönlicher Arbeitsverhinderung bei

Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht

erhält, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Muss ein Arbeiter vor Gericht als Zeuge erscheinen, handelt es sich um die

Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nach deutschem Recht

iSd. Tarifbestimmung.

(BAG Urteil vom 13.12.2001 – 6 AZR 30/01)

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