Kategorien-Archiv Was jeden interessiert …

VonHagen Döhl

Arbeitgeberermittlung bei Abgabe der EV

Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung ( EV ) ab, so warten viele Gläubiger erst einmal die 3 Jahre Schonfrist ab um dann im Rahmen einer Wiedervorlage aktiv zu werden ggf. Vermögensverzeichnisse erneut abzugleichen. Dass diese Vorgehensweise zu spät ist, beweist eine repräsentative Menge an Arbeitgeberermittlungen die der Dienstleister Supercheck für ein Inkasso Unternehmen durchgeführt hat. So konnte Supercheck in knapp 30% aller Fälle einen Arbeitgeber ermitteln, denn Schuldner versuchen zeitnah einer neuen Arbeit nachzugehen um Einkommen zu generieren. Nur erzählen Sie das ihrem Gläubiger nicht. Durch die Ermittlung des Arbeitgebers wird eine Lohnpfändung möglich, denn gerade hier gilt es für den Gläubiger: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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Neue Steuernummer für jeden Bundesbürger

Jede beim Einwohnermeldeamt gemeldete Person erhält ab Mitte 2007 eine eindeutige und lebenslange Identifikationsnummer für Besteuerungsverfahren

Zum 1. Juli kommenden Jahres soll demnach jeder natürlichen Person in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von elektronisch gelieferten Daten der Meldebehörden eine Identifikationsnummer zugeteilt werden. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der ungefähr 80 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5500 Meldebehörden werden dem Vorhaben nach dafür erstmals an einer zentralen Stelle bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt.
Gleichzeitig sollen die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten Steuernummern der Bürger vereinheitlicht werden.

Die jetzt kurz vor der Absegnung durch den Bundesrat stehende Verordnung legt vor allem den Zeitpunkt der Einführung der mehr als lebenslang geltenden Identifikationsnummer fest und regelt den Datenaustausch zwischen den Ämtern. Jede Meldebehörde hat dem Bundeszentralamt für Steuern für jeden zum Ablauf des 30. Juni 2007 in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister registrierten Einwohner Angaben zu übermitteln: Familiennamen, früheren Namen, Vornamen oder Künstlernamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht und gegenwärtige Anschrift.
Der Datentransfer ist bis zum 30. September 2007 abzuschließen, woraufhin das zentrale Steueramt die Personenkennziffer vergibt und diese unverzüglich der zuständigen Meldebehörde zur Speicherung im Melderegister mitteilt. [ …] Den kompletten Artikel können Sie hier nachlesen:

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Bundestag hat Stalking -Paragraf beschlossen

Der Bundestag hat am 30.11.2006 die Aufnahme eines «Stalking»-Paragrafen in das StGB beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, soll es eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in § 112a StPO zudem ermöglichen, gefährliche Stalking-Täter in Untersuchungshaft zu nehmen.

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BSG: Höhe der Arbeitslosengeld II-Regelleistungen ist verfassungsgemäß

Die Vorschriften des SGB II zur Höhe der Regelleistungen und zur Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld II sind verfassungsgemäß. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23.11.2006 entschieden (Az.: B 11b AS 1/06 R).

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Verbraucherfreundlichkeit des geplanten neuen Versicherungsrechts

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat den Regierungsentwurf zum neuen Versicherungsvertragsrecht (VVG) gelobt, weil er die Rechte der Verbraucher erheblich stärke. Versicherte müssten in Zukunft vor Abschluss des Vertrages über Grenzen und Inhalt des Versicherungsschutzes umfassend informiert und aufgeklärt werden, so die Anwälte am 10.11.2006. Die bisherige Praxis der Versicherungen, die Versicherungsunterlagen erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins zur Verfügung zu stellen, sei nicht mehr erlaubt.

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WM-Lose müssen an Weltfußballverband zurückgegeben werden

Die in Leipzig im Müll gefundenen Fußball-WM-Lose müssen an den Weltfußballverband FIFA zurückgegeben werden. Das hat das Landgericht Magdeburg am 08.11.2006 entschieden. Ein 35 Jahre alter Magdeburger muss 28 Lose an den Verband herausgeben und einwilligen, dass drei weitere Lose an die FIFA zurückgegeben werden, die er einem Gerichtsvollzieher zur Verwahrung überlassen hatte. Die Lose waren am 09.12.2005 in Leipzig bei Probeläufen zur Gruppenauslosung für die WM-Endrunde verwendet worden. Nach der Veranstaltung in der Messhalle hatte ein Mitarbeiter der FIFA die Papierzettel in einen Müllcontainer geworfen (Az.: LG MD 9 O 584/06).

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Neues Gesetz soll Rechte der Versicherungsnehmer stärken

Mit einem völlig neuen Versicherungsvertragsrecht will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Rechte der Verbraucher stärken. Wer eine Lebensversicherung hat, kann dadurch eine höhere Beteiligung an den Gewinnen erwarten. So soll unter anderem der Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz verankert werden. Der von Zypries am 10.10.2006 vorgestellte Gesetzentwurf soll das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1908 ablösen und zum 01.01.2008 in Kraft treten. 2005 bestanden nach Angaben der Versicherungswirtschaft 94 Millionen Versicherungsverträge mit Bruttobeiträgen von 72,6 Milliarden Euro.

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Freie Wahl des Rechtsanwaltes auch bei Rechtsschutzversicherung

Rechtschutzversicherungen decken dass Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung ab, soweit es sich dabei um eine im Versicherungsumfang eingeschlossene Angelegenheit handelt.
Die wirkliche Hilfe erwartet der so Versicherte aber von einem Anwalt – natürlich von einem, dem er vertraut und über dessen Kompetenz für „seinen Fall“ er sich vielleicht sogar schon ein Bild gemacht hat.
Gerade deshalb hat jeder Rechtssuchende die freie Wahl, welchen Anwalt er mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen möchte. Auch Rechtsschutzversicherer dürfen ihren Versicherten daher keinen bestimmten Rechtsanwalt vorschreiben, sondern allenfalls einen solchen Juristen empfehlen. Auch wenn eine Empfehlung der Versicherung hilfreich sein kann, wenn es mal schnell gehen muss, ist der Versicherungsnehmer an solche Empfehlungen nicht gebunden. Kann doch die Rechtsschutzversicherung aus der Ferne nicht beurteilen, ob der vorgeschlagene Jurist für den Fall der „Richtige“ ist.
Versicherte können sich auch an einen Anwalt wenden, ohne zuvor Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung genommen zu haben. Die meisten Rechtsanwälte kümmern sich auf Wunsch auch professionell um die erforderlichen Rücksprachen mit dem Versicherungsunternehmen und wickeln alle Versicherungsfragen in Zusammenhang mit der Angelegenheit einschließlich der Einholung der Deckungszusage und der Rechnungslegung direkt mit der Versicherung ab. Übrigens führt dies nicht selten zu mehr Klarheit über die versicherungsrechtlichen Fragen.

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Patientenverfügung für den Notfall

Niemand wünscht sich, in eine Situation zu geraten, in der der eigene Wille nicht mehr artikuliert werden kann. Wenn eine solche Situation aber dennoch eintritt sollte Vorsorge dafür getroffen sein, dass der eigene Wille respektiert werden kann.
Das geeignete Mittel dafür ist die Patientenverfügung.

Unter einer Patientenverfügung versteht man eine vorsorgliche Willenserklärung eines Menschen für den Fall der Erkrankung.
Diese Erklärung muss mit klarem Kopf abgefasst werden, d. h., der Erklärende muss sich der Tragweite seiner Verfügungen und Anordnungen bewusst sein. Das muss aus der Erklärung hervorgehen.
Auch eine mündliche Verfügung ist natürlich rechtsverbindlich. Es empfiehlt sich jedoch dennoch die Patientenverfügung schriftlich zu formulieren und einer vertreten Person mitzuteilen, wo das Schriftstück aufbewahrt wird.
Liegt keine solche Patientenverfügung vor und sollte Ihnen irgendwas passieren, was Sie außerstande setzt noch Ihren Willen zu äußern werden Ärzte, Betreuer und möglicherweise auch Richter ermitteln müssen, was Ihrem mutmaßlichen Willen entsprechen würde. Der mutmaßliche Patientenwille wird dann erforscht.
Nicht immer entspricht das Ergebnis dem tatsächlichen Wunsch des Erkrankten.
Liegt eine Patientenverfügung -gelegentlich auch Patiententestament genannt- vor, entbindet das die Entscheider von der Auseinandersetzung mit Ihrem mutmaßlichen Willen.
Die Patientenverfügung hat dort Ihre Grenze, wo ein festgeschriebener Wille strafrechtliche Bereiche berührt. So können Sie z. B. nicht verfügen, dass man Ihnen Sterbehilfe leistet.
Einiges ist noch unklar. So ist z. B. strittig, ob z. b. ein Sie Betreuender oder ein Gericht eine Behandlung im Krankenhaus erzwingen können, wenn die Ärzte nicht mitspielen.
Oft muss dann ein Vormundschaftsgericht entscheiden. Die Vormundschaftsgerichte haben jedoch den Willen des Patienten zu berücksichtigen. Liegt dieser Wille dem Gericht in Form einer Patientenverfügung vor, werden die Gerichte diesen Willen in der Regel beachten und berücksichtigen.

VonHagen Döhl

Briefträgerin verursacht Justiz-Chaos

Eine Rostocker Briefträgerin hat mit der Unterschlagung von wichtiger Gerichtspost ein Justiz-Chaos ausgelöst. Nach Angaben des zuständigen Amtsgerichts mussten einige Geschädigte sogar ins Gefängnis, weil ihnen nicht geglaubt wurde, dass sie die Post nicht erhalten hatten. Das Gericht verurteilte die 21-jährige Mitarbeiterin eines privaten Zustellers am 30.08.2006 zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau zwischen Dezember 2005 und Februar 2006 mehr als 400 Briefe verschwinden ließ. Darunter seien auch gerichtliche Ladungen und andere wichtige Dokumente gewesen, zitierte der NDR aus dem Urteil. Als Motiv habe die Angeklagte Überforderung durch die Krankheit ihrer Mutter angegeben. Sie habe sich über die Folgen ihrer Taten keine Gedanken gemacht. Die Briefe habe sie in ihrem Bettkasten versteckt. Wenn Zustellungsurkunden nachgewiesen werden mussten, habe sie diese gefälscht.
Wie das Gericht mitteilte, wurden die Folgen der Unterschlagung inzwischen behoben. Eine Sprecherin sagte, falls Regressforderungen etwa nach Haftentschädigung auf die Justiz zukämen, werde die junge Frau vermutlich dafür belangt. Die Tat der 21-Jährigen hatte auch für ihre Kollegen fatale Folgen: Laut NDR kündigte die Justiz wegen der Unterschlagungen ihren Vertrag mit dem privaten Zusteller-Unternehmen. Die Rostocker Filiale mit 14 Mitarbeitern musste daraufhin schließen.