Freie Wahl des Rechtsanwaltes auch bei Rechtsschutzversicherung

VonHagen Döhl

Freie Wahl des Rechtsanwaltes auch bei Rechtsschutzversicherung

Rechtschutzversicherungen decken dass Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung ab, soweit es sich dabei um eine im Versicherungsumfang eingeschlossene Angelegenheit handelt.
Die wirkliche Hilfe erwartet der so Versicherte aber von einem Anwalt – natürlich von einem, dem er vertraut und über dessen Kompetenz für „seinen Fall“ er sich vielleicht sogar schon ein Bild gemacht hat.
Gerade deshalb hat jeder Rechtssuchende die freie Wahl, welchen Anwalt er mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen möchte. Auch Rechtsschutzversicherer dürfen ihren Versicherten daher keinen bestimmten Rechtsanwalt vorschreiben, sondern allenfalls einen solchen Juristen empfehlen. Auch wenn eine Empfehlung der Versicherung hilfreich sein kann, wenn es mal schnell gehen muss, ist der Versicherungsnehmer an solche Empfehlungen nicht gebunden. Kann doch die Rechtsschutzversicherung aus der Ferne nicht beurteilen, ob der vorgeschlagene Jurist für den Fall der „Richtige“ ist.
Versicherte können sich auch an einen Anwalt wenden, ohne zuvor Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung genommen zu haben. Die meisten Rechtsanwälte kümmern sich auf Wunsch auch professionell um die erforderlichen Rücksprachen mit dem Versicherungsunternehmen und wickeln alle Versicherungsfragen in Zusammenhang mit der Angelegenheit einschließlich der Einholung der Deckungszusage und der Rechnungslegung direkt mit der Versicherung ab. Übrigens führt dies nicht selten zu mehr Klarheit über die versicherungsrechtlichen Fragen.

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Hagen Döhl administrator

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