Der Bundestag hat am 30.11.2006 die Aufnahme eines «Stalking»-Paragrafen in das StGB beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, soll es eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in § 112a StPO zudem ermöglichen, gefährliche Stalking-Täter in Untersuchungshaft zu nehmen.
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