Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat den Regierungsentwurf zum neuen Versicherungsvertragsrecht (VVG) gelobt, weil er die Rechte der Verbraucher erheblich stärke. Versicherte müssten in Zukunft vor Abschluss des Vertrages über Grenzen und Inhalt des Versicherungsschutzes umfassend informiert und aufgeklärt werden, so die Anwälte am 10.11.2006. Die bisherige Praxis der Versicherungen, die Versicherungsunterlagen erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins zur Verfügung zu stellen, sei nicht mehr erlaubt.
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