Die Vorschriften des SGB II zur Höhe der Regelleistungen und zur Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld II sind verfassungsgemäß. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23.11.2006 entschieden (Az.: B 11b AS 1/06 R).
Die Vorschriften des SGB II zur Höhe der Regelleistungen und zur Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld II sind verfassungsgemäß. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23.11.2006 entschieden (Az.: B 11b AS 1/06 R).
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