Kategorien-Archiv Steuerrecht

VonHagen Döhl

BFH zur Absetzbarkeit von Strafverteidigerkosten

Am 05.12.2007 ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) v. 18.10.2007 (VI R 42/04) zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung veröffentlicht worden. Nach der Entscheidung sind Strafverteidigungskosten Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war. Dies ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.

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Zweitwohnungssteuer für Studentenbude als Nebenwohnsitz unzulässig

Das VG Düsseldorf hat mehreren Klagen von Studierenden aus Wuppertal stattgegeben, die sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer gewehrt haben.
Allen Klägern ist gemeinsam, dass sie mit Erstwohnsitz im Elternhaus gemeldet sind und ihnen dort ihr Kinderzimmer zur Verfügung steht. Der Nebenwohnsitz befindet sich in der Studentenwohnung in Wuppertal.
Das VG Düsseldorf sieht die Voraussetzungen für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer gemäß Art. 105 Abs. 2a GG als nicht gegeben an.
Nach Ansicht des Gerichts stellt sich das Innehaben einer Zweitwohnung nur dann als Aufwendung im Sinne des Gesetzes dar, wenn auch eine Erstwohnung innegehabt wird. Dies sei bei Studierenden, denen nur das ehemalige Kinderzimmer im Elternhaus zur Verfügung steht, nicht der Fall.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Sprungrevision zum BVerwG zugelassen.

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Ingenieur errichtet schlüsselfertige Gebäude: Gewerblich tätig!

Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte.
Schuldet er seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerblich, als er ggf. Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt.
BFH, 18.10.2006 – XI R 10/06

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Regelungen zur Pendlerpauschale werden vorerst nicht geändert

Die umstrittene Pendlerpauschale wird vorerst nicht verändert. Die Spitzen der großen Koalition verständigten sich in der Nacht zum 05.11.2007 darauf, die jetzige Regelung bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beizubehalten. Damit bleibt es dabei, dass Pendler die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können.

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BFH: Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die Ein-Prozent-Regelung

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil in Höhe von monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Arbeitslohn versteuern. Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz nach einem während einer beruflichen Fahrt alkoholbedingt entstandenen Schaden am auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-Pkw, ist der dem Arbeitnehmer aus dem Verzicht entstehende Vermögensvorteil jedoch nicht durch die Ein-Prozent-Regelung abgegolten. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 24.05.2007, Az.: VI R 73/05).

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BVerwG schließt sich BFH-Rechtsprechung zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand an

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am 24.04.2007 der Auffassung des Bundesfinanzhofes in München angeschlossen, dass ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt, sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann (BVerwG GmS-OGB 1.07).

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2001 entschieden, dass ein Grundsteuererlass wegen einer Ertragsminderung für Mietobjekte nicht in Betracht kommt, wenn diese auf die allgemeine Wirtschaftslage, also auf einen so genannten strukturellen Leerstand zurückzuführen ist. Von einer solchen Situation seien alle Grundstückseigentümer betroffen. Deshalb komme nicht ein auf den Einzelfall bezogener Steuererlass in Betracht. Der in der Unvermietbarkeit zum Ausdruck kommende geringere Wert des Mietobjekts könne nur bei einer Neufestsetzung des Einheitswertes berücksichtigt werden. Ein Grundsteuererlass sei deshalb nur in Fällen atypischer und vorübergehender Ertragsminderung zu gewähren.

BVerwG gibt bisherige Rechtsprechung auf

Von dieser Rechtsprechung will der Bundesfinanzhof in einem von ihm zu entscheidenden Fall abweichen. In dem hierfür vorgesehenen Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat das Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festhält.

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BVerfG soll über Neuregelung der Pendlerpauschale entscheiden

Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Neuregelung der so genannten Pendlerpauschale im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Es hat deshalb mit Beschluss vom 27.02.2007 ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen (FG Niedersachsen Az.: 8 K 549/06).

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Finanzamt muss Steuerbescheid plausibel und verständlich erläutern

Für fast jeden „Finanzamtskunden“ in Deutschland ist der Steuerbescheid gleichsam ein Buch mit 7 Siegeln. Kein Wunder, zählt das hiesige Steuerrecht nach Expertenmeinungen doch zu den Kompliziertesten weltweit. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg.
Im vorliegenden Fall gab es begründeten Zweifel, dass ein Einkommenssteuerbescheid korrekt und deshalb rechtmäßig war. Trotz mehrmaliger Aufforderungen durch den Steuerzahler schaffte es das zuständige Finanzamt nicht, die Berechnungen im Steuerbescheid nachvollziehbar zu erläutern. Dennoch forderte die Finanzverwaltung die im Steuerbescheid ausgewiesene Nachzahlung mehrere Male ein. Der Steuerpflichtige indes wollte dies nicht einsehen und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Ziel war es, die so genannte Aussetzung der Vollziehung durchzusetzen – und zwar so lange, bis die Berechnungen im Steuerbescheid verständlich erklärt würden. Damit war das zuständige Finanzamt nicht einverstanden. Vor dem Finanzgericht der Hansestadt allerdings zog das Finanzamt den Kürzeren. Die Hamburger Steuerrichter schlugen sich auf die Seite des Steuerzahlers und verlangten plausible und verständliche Erläuterungen der Berechnungen im Steuerbescheid. So lange brauchte der Steuerzahler den geforderten Nachzahlungsbetrag nicht zu überweisen.
(SG Hamburg – III 114/04)

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Entschädigung für Rücktritt von einem Grundstückskauf ist nicht zu versteuern

Die Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens (so genanntes Reugeld) braucht der Verkäufer nicht zu versteuern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.08.2006 hervor (Az.: IX R 32/04).

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BFH: Grundsteuer für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist verfassungsgemäß

Der Gesetzgeber ist nicht von Verfassungs wegen gehalten, selbstgenutzte Einfamilienhäuser von der Grundsteuer auszunehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.07.2006 entschieden (Az.: II R 81/05). Er schloss sich damit der jüngeren Ansicht des Bundesverfassungsgerichts an (Beschluss vom 21.06.2006, Az.: 1 BvR 1644/05).
Bis dato war aus einem Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer aus dem Jahre 1995 (NJW 1995, 2615) abgeleitet worden, dass für selbstgenutzte Einfamilienhäuser auch keine Grundsteuer erhoben werden dürfe. Die BFH-Richter argumentierten jetzt, der Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer habe einerseits keine formale Bindung für die Grundsteuer. Andererseits enthalte er aber auch inhaltlich keine für die Grundsteuer maßgeblichen Aussagen.
Selbst wenn die Grundsteuer wie die Vermögensteuer eine Sollertragsteuer wäre, könnte wegen ihres davon unberührten Real- und Objektsteuercharakters die Selbstnutzung der Einfamilienhäuser nicht berücksichtigt werden, urteilten die Richter. Für Real- und Objektsteuern sei charakteristisch, dass das Steuerobjekt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Beteiligten und seine persönliche Beziehung zum Steuerobjekt erfasst werde. Auf die persönliche Leistungsfähigkeit werde daher nicht abgestellt. Die Selbstnutzung eines Einfamilienhauses könne danach keine Freistellung von der Grundsteuer erfordern.