Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Neuregelung der so genannten Pendlerpauschale im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Es hat deshalb mit Beschluss vom 27.02.2007 ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen (FG Niedersachsen Az.: 8 K 549/06).
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