Für fast jeden „Finanzamtskunden“ in Deutschland ist der Steuerbescheid gleichsam ein Buch mit 7 Siegeln. Kein Wunder, zählt das hiesige Steuerrecht nach Expertenmeinungen doch zu den Kompliziertesten weltweit. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg.
Im vorliegenden Fall gab es begründeten Zweifel, dass ein Einkommenssteuerbescheid korrekt und deshalb rechtmäßig war. Trotz mehrmaliger Aufforderungen durch den Steuerzahler schaffte es das zuständige Finanzamt nicht, die Berechnungen im Steuerbescheid nachvollziehbar zu erläutern. Dennoch forderte die Finanzverwaltung die im Steuerbescheid ausgewiesene Nachzahlung mehrere Male ein. Der Steuerpflichtige indes wollte dies nicht einsehen und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Ziel war es, die so genannte Aussetzung der Vollziehung durchzusetzen – und zwar so lange, bis die Berechnungen im Steuerbescheid verständlich erklärt würden. Damit war das zuständige Finanzamt nicht einverstanden. Vor dem Finanzgericht der Hansestadt allerdings zog das Finanzamt den Kürzeren. Die Hamburger Steuerrichter schlugen sich auf die Seite des Steuerzahlers und verlangten plausible und verständliche Erläuterungen der Berechnungen im Steuerbescheid. So lange brauchte der Steuerzahler den geforderten Nachzahlungsbetrag nicht zu überweisen.
(SG Hamburg – III 114/04)
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