Dritte EU-Führerschein-Richtlinie bringt Klarheit beim Führerscheintourismus

VonHagen Döhl

Dritte EU-Führerschein-Richtlinie bringt Klarheit beim Führerscheintourismus

Am 19.01.2007 sind wichtige Teilbereiche der dritten EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft getreten. Mit der neuen Richtlinie zum Erwerb eines Führerscheins habe die Bekämpfung des Führerscheintourismus eine klare Grundlage im EU-Recht gefunden, erklärte der baden-württembergische Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am 17.01.2007 in Stuttgart. Verliert beispielsweise ein Fahrer wegen Alkohol- oder Drogenproblemen den Führerschein in Deutschland und erwirbt er im Ausland einen Führerschein neu, ist dessen Gültigkeit nach der neuen Richtlinie nicht anzuerkennen.
Künftig können die Mitgliedstaaten Führerscheine, die unter Umgehung des Wohnsitzprinzips im EU-Ausland erworben worden seien, im Inland wieder entziehen.Wegen der fehlenden Eindeutigkeit einiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs sei in der Vergangenheit die Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen der Führerscheinbehörden teilweise in Zweifel gezogen worden, so Köberle weiter.

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