Dienstreise, Arbeitszeit

VonHagen Döhl

Dienstreise, Arbeitszeit

Die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt.
(BAG 11.07.2006 9 AZR 519/05)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort