Kategorien-Archiv Baurecht

VonHagen Döhl

Bauvertrag – Dacheindeckung wellig und uneben

Als allgemeiner Stand der Technik muss angesehen werden, dass neue oder zu sanierende Dachflächen ebenflächig ohne bereits visuell erkennbare Höhendifferenzen eingedeckt werden müssen. Diese Anforderungen sind danach unabhängig von Toleranzgrenzen der DIN 18202 als anerkannte Regeln der Technik im Sinne des § 13 Nr. 1 VOB/B zu Grunde zu legen.
(OLG Brandenburg, Urteil vom 26.01.2005 – 4 U 118/04)

VonHagen Döhl

Bauaufsicht und Haftung des Architekten

Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft.
(OLG Koblenz – 19.3.2004 8 U 397/03)

VonHagen Döhl

Honorarbestimmung bei Bauzeitverlängerung

Die Bauzeit ist von den Vertragsparteien bereits bei Vertragsabschluss in die Preiskalkulation bzw. Honorarfindung einzubeziehen.
Die Honoraranpassung bei Überschreitung durchschnittlicher, realistisch bemessener oder unvorhersehbarer Ausführungsdauern kann nach dem nachgewiesenen Mehraufwand des Architekten berechnet werden.
(BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 456/01)

VonHagen Döhl

Eigenmächtiger Austausch der Nachunternehmer: Fristlose Kündigung

Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der AN entgegen der vertraglichen Vereinbarungen einen Nachunternehmer beauftragt, der im NU Verzeichnis nicht benannt worden ist.

Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Ersatz der ihm in Folge der Kündigung entstandenen Mehrkosten gem. § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 2 VOB/B.

Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der Auftragnehmer im Rahmen der technischen Bearbeitung von vertraglichen Vorgaben abweicht.

Ein Vertragspartner, der erklärt, sich an vertragliche Leistungsverpflichtungen nicht halten zu wollen, sondern diese nach eigener Vorstellung durch eine andere Leistung zu ersetzen beabsichtigt, ist für einen Auftraggeber nicht akzeptabel.
(OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 – 5 U 71/04)

VonHagen Döhl

Bauvertragsrecht auf dem Prüfstand

Eine vom Bundesministerium der Justiz eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe unterzieht das neue Werkvertragsrecht einer umfassenden Bestandsaufnahme. Die Befragung von Richtern und Fachleuten aus Verbänden und Wissenschaft soll nunmehr den gesetzgeberischen Änderungsbedarf klären.

VonHagen Döhl

Schadenersatz gegen einen Architekten wegen einer unzureichender Abdichtung gegen drückendes Wasser.

1. Auch wenn ein Architekt nur mit einer Genehmigungsplanung beauftragt ist, muss er sich planerisch um eine mangelfreie, druckwasserhaltende Bauwerksabdichtung kümmern.

2. Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, wozu auch die Berücksichtigung der Bodenverhältnisse gehört und die deshalb den nach der Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser vorsehen muss. Hierbei sind die Grundwasserstände zu berücksichtigen, die in langjähriger Beobachtung nur gelegentlich erreicht worden sind. Die Planung der Abdichtung muss bei einwandfreier Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen. Dies gilt auch, wenn der Architekt nur mit der Genehmigungsplanung beauftragt ist. Auch im Rahmen eines solchermaßen eingeschränkten Auftrages muss er sich planerisch um eine mangelfreie, druckwasserhaltende Bauwerksabdichtung kümmern. Die Genehmigungsplanung setzt Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung unabdingbar voraus. Spätestens in der Entwurfsplanung sind die Grundwasserverhältnisse planerisch zu berücksichtigen.
(OLG Düsseldorf – 30.11.2004 I-23 U 73/04)

VonHagen Döhl

AGB- Sicherheitseinbehalt beim Bauvertrag

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. März 2004.
Eine derartige Klausel kann nicht in der Weise aufrecht erhalten werden, daß der Auftragnehmer berechtigt ist, den Sicherheitseinbehalt durch eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft abzulösen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. März 2001 – IX ZR 236/00, BGHZ 147, 99, 105 f. und vom 22. November 2001 – VII ZR 208/00, BauR 2002, 463).
(BGH Urteil vom 9.12.2004, Az: VII ZR 265/03)

VonHagen Döhl

Baugrundprüfung als Hauptleistungspflicht des Architekten

Die Prüfung des Baugrundes gehört zu den Hauptleistungspflichten des Architekten. Diese Pflicht ist auch verletzt, wenn ein Baugrundgutachten nicht mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt geprüft wird.
(OLG Brandenburg Urteil vom 25.08.2004 – 4 U 185/03)

VonHagen Döhl

Gewährleistungsrecht

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag …

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen bei Abnahme erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit Abnahme der … (Auftragnehmerin) gegenüber schriftlich vorgebracht werden. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind ausgeschlossen, wenn sie vom Auftraggeber nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erkennbarkeit schriftlich gegenüber der … (Auftragnehmerin) vorgebracht werden

verstößt auch bei Verwendung im kaufmännischen Bereich gegen § 9 AGBG und ist unwirksam.
(BGH – 28.10.2004 VII ZR 385/02)

VonHagen Döhl

Altbausanierung – Kellersanierung nach Stand der Technik geschuldet?

Verkauft der Bauträger an die Erwerber einen sanierten Altbau unter Aufzählung der Sanierungsmaßnahmen in einer notariellen Baubeschreibung, schuldet er keine – fehlende – Kellerisolierung, wenn diese laut Baubeschreibung nicht geschuldet ist.
(LG Magdeburg 10 O 819/03)