Eine vom Bundesministerium der Justiz eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe unterzieht das neue Werkvertragsrecht einer umfassenden Bestandsaufnahme. Die Befragung von Richtern und Fachleuten aus Verbänden und Wissenschaft soll nunmehr den gesetzgeberischen Änderungsbedarf klären.
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