Verkauft der Bauträger an die Erwerber einen sanierten Altbau unter Aufzählung der Sanierungsmaßnahmen in einer notariellen Baubeschreibung, schuldet er keine – fehlende – Kellerisolierung, wenn diese laut Baubeschreibung nicht geschuldet ist.
(LG Magdeburg 10 O 819/03)
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