Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Schadenersatz bei Unterhaltsmanipulationen

Im Falle von Unterhaltsmanipulationen kann ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht kommen. Das entschied der BGH vor kurzem.
Der ehemalige Ehemann der Klägerin war zu Unterhaltsleistungen in Höhe von 3.900,– DM im Monat verurteilt worden. Sein Einkommen bezog er zu dieser Zeit aus einem Bauunternehmen, welches ihm gehörte. Nachdem er dieses Unternehmen an seine (neue) Lebensgefährtin veräußert hatte, konnte seine Ex- Frau nur noch 1.300,– DM im Monat durchsetzen.
Die so um ihren Unterhalt „betrogene“ Ex- Gattin verlangte nun Schadenersatz von der Lebensgefährtin ihres Verflossenen.
Mit Recht, wie Ihr der BGH nun bescheinigte.
(BGH VI ZR 192/99)

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Zuständigkeit für Geschäftsführeranstellungsvertrag

Für den Abschluss des Geschäftsführeranstellungsvertrages nach § 46 Nr. 5 ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung und nicht etwa der amtierende Geschäftsführer zuständig. Ein dem nicht gerecht werdender Anstellungsvertrag ist, wenn er nicht durch die Gesellschafterversammlung genehmigt wird, unwirksam.
(BGH, Urteil v. 3.7.2000 II ZR 282/98)

Anmerkung: Nach inzwischen gefestigter Rechtssprechung ist auch eine Klage des Geschäftsführers wegen seiner Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag gegen die Gesellschaft, vertreten durch die Gesellschafterversammlung zu richten.

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Mindestlöhne im Baugewerbe

Am 31.8.2000 sind die in der Ersten Mindestlohn- Verordnung festgelegten Mindestlöhne für das Baugewerbe ausgelaufen. Der Bundesarbeitsminister hat allerdings eine Zweite Verordnung über die Mindestlöhne im Baugewerbe zum 1.9.2000 in Kraft gesetzt.
Danach haben Bauarbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf Mindestlöhne. Sie betragen 18,87 DM pro Stunde in den alten Bundesländern und 16,60 DM pro Stunde in den neuen Bundesländern. Diese Löhne entsprechen den Regelungen im Mindestlohn-Tarifvertrag des Baugewerbes und machen diese für alle Arbeitnehmer (ob tarifgebunden oder nicht) verbindlich.
Die Verordnung trat am 1.9.2000 in Kraft und gilt bis zum 31. 8.2002. Ab 1.9.2001 steigt der Mindestlohn in der zweiten Stufe auf 19,17 DM bzw. 16,87 DM pro Stunde.
(BGBl. I S. 1285, 1290 ff.)

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unwirksame Klausel zur Bauendreinigung

Die AGB-Klausel in Bauverträgen: „Für anteilige Baureinigung werden dem Aftragnehmer 0,5% von der Schlusssumme in Abzug gebracht.“ benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
(BGH Urteil v. 6.7.2000 VII ZR 73/00)

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Markenname als METATAG

Eine verbotene Markennutzung liegt vor, wenn im nicht sichtbaren Teil einer Internetseite eine mit einem Markennamen verwechselbare Zeichenfolge als Metatag – also als maschinenlesbares Suchwort – verwendet wird. Die in Maschinensprache lesbare Bezeichnung ist ebenso verwechselbar wie die in Schriftzeichen sichtbare.
Verwechslungsgefahr liegt insbesondere vor, wenn die vom Benutzer einer Suchmaschine eingegebene Nennung von der Suchmaschine mit der Webseite des Markenverletzers so zusammengeführt wird, dass der falsche Eiundruck entsteht, als seien dort Waren des Inhabers der Markenrechte erhältlich.
(OLG München Urteil vom 6.4.2000 6 U 4123/99)

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Übermäßiges Rauchen in der Mietwohnung

führt zur Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn die Wohnung (hier Teppichboden) übermäßig abgenutzt wird.
(AG Magdeburg, Urteil vom 19.04.2000, 17 C 3320/99)

Obwohl der Mieter nur 1 Jahr und 11 Monate in der Wohnung wohnte, waren sowohl der Teppich als auch die Tapeten vergilbt. In dem vorgefundenen Zustand war die Wohnung nicht mehr weiter zu vermieten.

Die Rechtsprechung geht bei Teppichböden regelmäßig von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus. Dass die Verschmutzung des Teppichs in dem zugrundeliegenden Fall bereits nach weniger als 2 Jahren den Austausch des selbigen erforderlich machte, spricht dafür, dass eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigung vorlag. Der Mieter ist zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet.

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Mindestlöhne im Baugewerbe

Am 31.8.2000 sind die in der Ersten Mindestlohn- Verordnung festgelegten Mindestlöhne für das Baugewerbe ausgelaufen. Der Bundesarbeitsminister hat allerdings eine Zweite Verordnung über die Mindestlöhne im Baugewerbe zum 1.9.2000 in Kraft gesetzt.
Danach haben Bauarbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf Mindestlöhne. Sie betragen 18,87 DM pro Stunde in den alten Bundesländern und 16,60 DM pro Stunde in den neuen Bundesländern. Diese Löhne entsprechen den Regelungen im Mindestlohn-Tarifvertrag des Baugewerbes und machen diese für alle Arbeitnehmer (ob tarifgebunden oder nicht) verbindlich.
Die Verordnung trat am 1.9.2000 in Kraft und gilt bis zum 31. 8.2002. Ab 1.9.2001 steigt der Mindestlohn in der zweiten Stufe auf 19,17 DM bzw. 16,87 DM pro Stunde.
(BGBl. I S. 1285, 1290 ff.)

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Einrücken des Erben in genossenschaftliche Stellung des Erblassers

Der Erbe eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG- Mitglied ist oder wird, rückt in die genossenschaftliche Stellung des Erblassers ein. Dessen Mitgliedszeit wird dem Erben bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet. Das gilt auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
(BGH, Beschl. v. 16.6.2000 – BLw 12/99)

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Einrücken des Erben in genossenschaftliche Stellung des Erblassers

Der Erbe eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG- Mitglied ist oder wird, rückt in die genossenschaftliche Stellung des Erblassers ein. Dessen Mitgliedszeit wird dem Erben bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet. Das gilt auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
(BGH, Beschl. v. 16.6.2000 – BLw 12/99)

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Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen

Die Bundesregierung hat am 16.8.2000 den Entwurf des o.g. Gesetzes verabschiedet, dass damit zur Beschlussfassung dem Bundestag vorgelegt wird. Es soll die Sicherheitsstrukturen der sogenannten „qualifizierten elektronischen Signaturen“ regeln.

Die von solchen Signaturen ausgehenden Rechtswirkungen (Welche Erklärungen kann ich durch meine elektronische Unterschrift abgeben?) werden aber durch dieses Gesetz nicht bestimmt. Dies soll vielmehr im Rahmen eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechtes geschehen. Auch dazu soll zeitnah ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
(Quelle: NJW 2000, 37)