Die Bundesregierung hat am 16.8.2000 den Entwurf des o.g. Gesetzes verabschiedet, dass damit zur Beschlussfassung dem Bundestag vorgelegt wird. Es soll die Sicherheitsstrukturen der sogenannten „qualifizierten elektronischen Signaturen“ regeln.
Die von solchen Signaturen ausgehenden Rechtswirkungen (Welche Erklärungen kann ich durch meine elektronische Unterschrift abgeben?) werden aber durch dieses Gesetz nicht bestimmt. Dies soll vielmehr im Rahmen eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechtes geschehen. Auch dazu soll zeitnah ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
(Quelle: NJW 2000, 37)
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