Im Falle von Unterhaltsmanipulationen kann ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht kommen. Das entschied der BGH vor kurzem.
Der ehemalige Ehemann der Klägerin war zu Unterhaltsleistungen in Höhe von 3.900,– DM im Monat verurteilt worden. Sein Einkommen bezog er zu dieser Zeit aus einem Bauunternehmen, welches ihm gehörte. Nachdem er dieses Unternehmen an seine (neue) Lebensgefährtin veräußert hatte, konnte seine Ex- Frau nur noch 1.300,– DM im Monat durchsetzen.
Die so um ihren Unterhalt „betrogene“ Ex- Gattin verlangte nun Schadenersatz von der Lebensgefährtin ihres Verflossenen.
Mit Recht, wie Ihr der BGH nun bescheinigte.
(BGH VI ZR 192/99)
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