Markenname als METATAG

VonHagen Döhl

Markenname als METATAG

Eine verbotene Markennutzung liegt vor, wenn im nicht sichtbaren Teil einer Internetseite eine mit einem Markennamen verwechselbare Zeichenfolge als Metatag – also als maschinenlesbares Suchwort – verwendet wird. Die in Maschinensprache lesbare Bezeichnung ist ebenso verwechselbar wie die in Schriftzeichen sichtbare.
Verwechslungsgefahr liegt insbesondere vor, wenn die vom Benutzer einer Suchmaschine eingegebene Nennung von der Suchmaschine mit der Webseite des Markenverletzers so zusammengeführt wird, dass der falsche Eiundruck entsteht, als seien dort Waren des Inhabers der Markenrechte erhältlich.
(OLG München Urteil vom 6.4.2000 6 U 4123/99)

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