Nichtleistung der vereinbarten Kaution

VonHagen Döhl

Nichtleistung der vereinbarten Kaution

Die Nichtleistung der vereinbarten Kaution rechtfertigt bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen die fristlose Kündigung, jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Sicherheit mehrfach angemahnt wurde.
OLG München, Beschluss vom 17.04.2000, 3W 1332/00

Das Recht zur fristlosen Kündigung wird regelmäßig zu bejahen sein, da die Nichtleistung der vereinbarten Kaution Zweifel an der Vertragstreue und der Bonität des Mieters bzw. Pächters erweckt und das Sicherungsinteresse des Vermieters oder Verpächters beeinträchtigt.

Im vorliegenden Fall ist eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zu sehen, die dem Vermieter/ Verpächter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht.

Auch war eine vorherige Abmahnung des Mieters vor Ausspruch der fristlosen Kündigung durch den Vermieter entbehrlich, als der Vermieter den Mieter mehrfach nachhaltig erfolglos zur Zahlung der Sicherheit aufgefordert hatte.

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