Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Schriftformerfordernis bei nachträglicher Vertragsänderung

Erfolgt eine nachträgliche Vertragsänderung durch Einfügen im Vertragstext oberhalb der bisherigen Unterschriften, ist das Schriftformerfordernis auch ohne erneute Unterzeichnung beider Vertragsteile erfüllt, wenn die Änderung oder Ergänzung dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht.
Es bleibt den Parteien unbenommen, im Falle der nachträglichen Änderung eines ursprünglich in zwei Urkunden geschlossenen Vertrages, über die Änderung lediglich eine Urkunde herzustellen.
(OLG Dresden, Urt. vom 21.05.1999)

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Bauunternehmer: Ohne Anspruch auf Entgelt für Planungsarbeit

Ein Bauunternehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bezahlung von Planungsarbeiten. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht. Wie die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, ist nach Meinung der Richter allgemein anzunehmen, daß der Unternehmer die Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Modelle oder Kostenvoranschläge im eigenen Interesse anfertigt, weil er hofft, den Auftrag zu erhalten. Eine Bezahlung dieser Leistungen könne er daher nur verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden sei
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Bauunternehmers ab. Der Kläger hatte Pläne für ein Mehrfamilienhauses entworfen und ausgeschrieben. Die Baukosten waren der Frau jedoch zu hoch. Sie teilte dem Kläger daher später mit, sie wolle das Haus von einem anderen Unternehmer errichten lassen. Dieser stellte ihr daraufhin einen Betrag von 12 350 Mark in Rechnung. Zu Unrecht, wie das OLG jetzt entschied. Einen Lohnanspruch hat der Bauunternehmer nur mit einer klaren vertraglichen Grundlage.
(Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 90/97)

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Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann wegen der Möglichkeit des Ausschlusses der Vaterschaftsvermutung nach § 1599 II S. 1 Hs. 1 BGB schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung begehren.
(OLG Karlsruhe, Beschluß v. 13.4.2000 – 20 WF 32/00)

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Verkehrssicherungspflicht eines Landwirtes

Wird anläßlich eines Viehtriebes ein öffentlicher Weg mit Weidedraht abgesperrt, dieser aber anschließend nicht entfernt, so ist der Landwirt zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Radfahrer über den gespannten Draht stürzt und dabei verletzt wird.
(OLG Köln, Urt. vom 23.01.1998)

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Arbeitslosengeld ruht bei Urlaubsabgeltung

Wird nach der Beendigund des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung gezahlt, dann ruht für diese Zeit der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt auch für einen Feiertag.

Der Fall: Der Arbeitnehmer, der bis zum 30. April beschäftigt war, meldete sich am 2. Mai, einem Donnerstag, arbeitslos. Am selben Tag wurde er krankgeschrieben; die Arbeitsunfähigkeit hielt bis zum 23. Juni an. Das Arbeitsamt lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld für die Zeit bis zum 13. Mai ab und begründete dies damit, dass der Anspruch wegen einer vom Arbeitgeber gezahlten Urlaubsabgeltung bis dahin ruhe. Der Arbeitnehmer machte geltend, Urlaubsabgeltung werde nicht für einen Wochenfeiertag gewährt. Daher ruhe der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht am 1. Mai, so dass er während des Bezugs von Arbeitslosengeld am 2. Mai arbeitsunfähig geworden sei. Somit müsse ihm Arbeitslosengeld während der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weitergezahlt werden. Mit seiner Klage hatte er keinen Erfolg.

Das Bundessozialgericht hat wie folgt entschieden: Am 1. Mai hat der Anspruch auf Arbeitslosengeld geruht. Der Kläger kann auch für die Zeit ab 2. Mai nicht verlangen, dass ihm Arbeitslosengeld während einer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weitergezahlt werde. Denn das setze voraus, dass der Arbeitslose zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bezogen hat. Hieran fehlte es, weil für den 1. Mai kein Arbeitslosengeld zu zahlen war.
(Bundessozialgericht, Urteil vom 2. November 2000 – B 11 AL 25/00 R)

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Urheberrechtsschutz von Internet-Seiten

Wie bei Computerprogrammen ist auch bei der Gestaltung von Internet-Seiten eine besondere schöpferische Leistung zu fordern, damit urheberrechtlicher Schutz gewährt werden kann. Die bloße Aneinanderreihung von abgebildeten Holzklebern auf der Internet-Seite eines Baumarkts wird diesen Ansprüchen nicht gerecht und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt.

Eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß ist auch nicht darin zu sehen, daß ein Mitbewerber durch einen sogenannten Link die Internet-Seite eines anderen Anbieters in den Rahmen seiner eigenen Website einblendet (sogenannte Frames).
(Urteil des LG Düsseldorf vom 29.04.1998 -12 O 347/97 – Computer und Recht 1998,763)

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Keine eigenmächtige Installation einer Parabol-Antenne durch Mieter

„Der grundsätzliche Vorrang der Informationsfreiheit (Artikel 5 GG, Art 14 VvB) schließt eine vertragliche Regelung nicht aus, wonach der Mieter vor der Installation einer Parabol-Antenne eine Zustimmung des Vermieters einholen muß.
Verfassungwidrig wäre eine vorbehaltslose Verweigerung der Zustimmung, die durch keine anerkennenswerten Vermieterinteressen gerechtfertigt ist.“
(Beschluß vom 21.02.2000 des Verfassungsgerichtshofs Berlin)

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Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig.
Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die Rückbuchung dieser Lastschrift-Belastungen. Nach Erlöschen des Giroverhältnisses macht er diesen Anspruch klageweise als Zahlungsanspruch geltend. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.
Die Revision der beklagten Sparkasse hatte keinen Erfolg. Der XI. Zivilsenat hat in dem Rückbuchungsverlangen des Klägers einen wirksamen Widerspruch gegen die unberechtigten Kontobelastungen gesehen. Die Widerspruchsmöglichkeit war nicht durch Zeitablauf erloschen, da der mit einem Widerspruch geltend gemachte Anspruch auf Kontoberichtigung einer Befristung nicht unterliegt und erst mit Genehmigung entfällt. Eine solche Genehmigung, die weder ausdrücklich noch konkludent erklärt war, konnte nicht aufgrund Schweigens auf einen Rechnungsabschluß angenommen werden. Zwar führt nach Nr. 7 Abs. 2 AGB-Banken und Nr. 7 Abs. 3 AGB-Sparkassen im Zusammenhang mit der im Rechnungsabschluß-Auszug enthaltenen Belehrung ein solches Schweigen innerhalb eines Monats bzw. vier Wochen zu einem Anerkenntnis des Saldos; da jedoch die Lastschrift-Belastungen zu ihrer Wirksamkeit der geschäftsbesorgungsrechtlichen Genehmigung nach § 684 Satz 2 BGB bedürfen, hat das Schweigen auf einen solche Belastungen enthaltenden Rechnungsabschluß nur dann Genehmigungscharakter, wenn diese Folge des Schweigens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist und der Kontoinhaber auf diese Folge hingewiesen wird. Daran fehlte es.
(Pressemitteilung – Karlsruhe, den 6. Juni 2000)

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Änderung der Wohnungseigentümergemeinschaftsordnung – „Zitterbeschluss“

Eine durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer vorgenommene Änderung der Gemeinschaftsordnung, die eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und Hausordnungsvorschriften enthält, ist wirksam, nicht nichtig.

(Bayrisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.08.2000 – 2 ZBR 169/99; NJW 2000, Seite 3503)

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Bodenwertermittlung und Nutzungsentschädigung

Für Grundstücke im Außenbereich, bebaut mit landwirtschaftlichen Gebäuden, ist deren spezieller Verkehrswert als Bauland für landwirtschaftliche Nutzung ohne gesicherte Erschließung maßgebend und zu bestimmen über die Vergleichswertmethode.
-BGH, Urt. vom 26.10.1999