Wird anläßlich eines Viehtriebes ein öffentlicher Weg mit Weidedraht abgesperrt, dieser aber anschließend nicht entfernt, so ist der Landwirt zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Radfahrer über den gespannten Draht stürzt und dabei verletzt wird.
(OLG Köln, Urt. vom 23.01.1998)
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