Für Grundstücke im Außenbereich, bebaut mit landwirtschaftlichen Gebäuden, ist deren spezieller Verkehrswert als Bauland für landwirtschaftliche Nutzung ohne gesicherte Erschließung maßgebend und zu bestimmen über die Vergleichswertmethode.
-BGH, Urt. vom 26.10.1999
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