Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

VonHagen Döhl

Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann wegen der Möglichkeit des Ausschlusses der Vaterschaftsvermutung nach § 1599 II S. 1 Hs. 1 BGB schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung begehren.
(OLG Karlsruhe, Beschluß v. 13.4.2000 – 20 WF 32/00)

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