Für die Zuteilungsfähigkeit kommt es auf die Frage nicht an, ob ein Antrag auf Aufnahme in eine LPG gestellt worden ist, wenn der Antrag nicht vor dem 6. März 1990 gestellt werden konnte.
(BGH Urteil vom 16.1.2004, Az: V ZR 449/02)
Für die Zuteilungsfähigkeit kommt es auf die Frage nicht an, ob ein Antrag auf Aufnahme in eine LPG gestellt worden ist, wenn der Antrag nicht vor dem 6. März 1990 gestellt werden konnte.
(BGH Urteil vom 16.1.2004, Az: V ZR 449/02)
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