@-Zeichen als Bestandteil des Firmennamens

VonHagen Döhl

@-Zeichen als Bestandteil des Firmennamens

Das @-Zeichen ist als Bestandteil eines Firmennamens nicht zulässig und nicht im Handelsregister eintragbar – wie das OLG Braunschweig durch Beschluss vom 27.11.2000 entschieden hat. Ähnlich hat auch das Bundespatentgericht in 2 Beschlüssen vom 18.4.2000 zur (fehlenden) kennzeichnenden Wirkung des @-Zeichens entschieden, weil es wegen seiner allgemein bekannten Bedeutung für das Internet nicht mehr als ein markenrechtliches Herkunftszeichen oder als Bestandteil davon angesehen werden kann.
(OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.11.2000 – 2 W 270/00; BPatG, Beschlüsse vom 18.4.2000 – Cr 2000 841 und 855)

Hinweis: In der Fachliteratur gibt es dazu auch andere Meinungen

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort