Aufatmen bei Besitzern wertvoller Domains

VonHagen Döhl

Aufatmen bei Besitzern wertvoller Domains

Urteil des Bundesgerichtshofs: Die Registrierung von Branchen- und Gattungsbezeichnungen ist legitim, das „Domaingrabbing“ hingegen nicht. Die Besitzer wertvoller Domains können aufatmen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.5.2001 entschieden, das Branchen- und Gattungsbezeichnungen weiterhin als Namensbestandteil von Internet-Adressen zulässig sind. Sprich: Wer eine Edel-Domain à la „rechtsanwaelte.de“ oder „auto.de“ sein eigen nennt, darf diese auch behalten. In zahlreichen solcher Fälle wurden Gerichtsverhandlungen geführt, da der Besitz einer solchen Adresse ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Streit um die Domain „mitwohnzentrale.de“. Ein Mitwohnzentralen-Verband hatte gegen einen Konkurrenten geklagt, weil dieser sich eine Domain gesichert habe, die eine komplette Branche bezeichne. Dies, so das Argument des klagenden Verbandes, sei wettbewerbswidrig. „Ist es nicht“, entschied der BGH und lehnte die Klage ab. Branchenbezeichnungen müssten nicht freigehalten werden, auch wenn die „Gefahr“ bestehe, dass der Internet-Nutzer unter einer gesamten Branchenadresse das Angebot lediglich eines Anbieters vorfinde. Willi Erdmann, Vorsitzender des I. Zivilsenats am BGH, begründete das Urteil damit, das man Rechtssicherheit herstellen wolle und die Registrierung von Domains nicht mit schwierigen Problemen belasten wolle. Sprich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – laufende Prozesse um Domains wie sauna.de oder lastminute.com sind damit hinfällig. Anders sieht es dagegen beim Domain-Grabbing aus: Wer die Rechte an seinem Namen besitzt, hat auch Anspruch auf die zugehörige Internet-Adresse. Ausschlaggebend war hier der Fall eines Privatmanns, der sich die Domain „ufa.de“ reserviert und sie anschließend dem gleichnamigen Filmunternehmen zum Kauf angeboten hatte. Aus den verlangten 10.000 DM wird allerdings nichts – die Registrierung sei unzulässig, entschied das Gericht. Mit anderen Worten: Die UFA bekommt die Domain – auch ohne zu zahlen.

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