Wertersatz bei Eigentumsverlust an Meliorationsanlagen

VonHagen Döhl

Wertersatz bei Eigentumsverlust an Meliorationsanlagen

Bei Eigentumsverlust an Meliorationsanlagen ist gem. §§ 12, 13 MelAnlG Wertersatz geschuldet, wenn die Anlagen zum 01.10.1995 noch in einem funktionsfähigen Zustand waren.
(OLG Brandenburg, Urt. vom 24.09.1998)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort