Verwendung von Domain mit der Endung „.AG“ oder „.ag“

VonHagen Döhl

Verwendung von Domain mit der Endung „.AG“ oder „.ag“

Verwendet ein Unternehmen eine Domain mit der Endung „.AG“ oder „.ag“, wird dies vom Verkehr als Hinweis auf die Firmenbezeichnung und die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft verstanden. Die Tatsache, dass das Unternehmen tatsächlich in der Gesellschaftsform der GmbH und unter anderem Namen betrieben wird, begründet in diesem Falle eine relevante Irreführung nach §§ 1, 3 UWG. Demgegenüber ist dem Verkehr in der Regel schon nicht bekannt, dass die Endung „.ag“ die Länderkennung für Antigua/Barbuda darstellt. Ebensowenig bringt der Verkehr die Endung „.AG“ oder „.ag“ mit der Abkürzung für „Arbeitsgemeinschaft“ oder gar „Abgabegemeinschaft“ in Verbindung.
(LG Hamburg Urteil vom 2.9.2003 – 312 O 271/03)

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Hagen Döhl administrator

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