Maklerprovision auch bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

VonHagen Döhl

Maklerprovision auch bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt grundsätzlich von Umständen unberührt, die lediglich die Leistungspflichten aus dem vermittelten Vertrag wieder beseitigen (nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung).
(OLG Frankfurt, Urteil v. 31.1.2003 – 19 U 178/02)

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