Bundesrat will Registerführung nicht mehr nur ausschließlich bei Amtsgerichten zulassen

VonHagen Döhl

Bundesrat will Registerführung nicht mehr nur ausschließlich bei Amtsgerichten zulassen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen (Bundesratdrucksache 325/03), wonach den Ländern die Möglichkeit eröffnet wird, Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister von anderen Stellen als den derzeit zuständigen Amtsgerichten führen zu lassen. Die Länder sollen dadurch die Gelegenheit erhalten, ihre für die Justiz vorgesehenen Mittel auf Kernaufgaben wie die Gewährung von Sicherheit und Ordnung und die Streitentscheidung zu konzentrieren. „Öffnungsklauseln“ sollen es den Ländern gestatten, eigene gesetzliche Regelungen zu schaffen. Durch Landesrecht müsse dann aber sichergestellt werden, dass bei der Übertragung der Registerführung die Möglichkeit der elektronischen Entgegennahme und Archivierung von Anträgen und Schriftstücken ab dem Jahre 2007, der bundeseinheitliche Zugang, länderübergreifende Standards und die Deckungsvorsorge der registerführenden Stellen für Haftungsfälle und das Beschwerdeverfahren gewährleistet sind. Bei der Übertragung des Vereinsregisters auf eine andere Stelle, sollen die für die Gerichte geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden.

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