Verpflichtung des Hompagebetreibers zur Kontrolle des Gästebuches
Verpflichtung des Hompagebetreibers zur Kontrolle des Gästebuches
Der Betreiber ist verpflichtet, den Inhalt eines Gästebuches seiner Homepage regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen und diese zu löschen.
(LG Trier Urteil vom 16.05.2002 – 4O106/00)
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