Verpflichtung des Hompagebetreibers zur Kontrolle des Gästebuches

VonHagen Döhl

Verpflichtung des Hompagebetreibers zur Kontrolle des Gästebuches

Der Betreiber ist verpflichtet, den Inhalt eines Gästebuches seiner Homepage regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen und diese zu löschen.
(LG Trier Urteil vom 16.05.2002 – 4O106/00)

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Hagen Döhl administrator

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