Bundesfinanzhof legt Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor

VonHagen Döhl

Bundesfinanzhof legt Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor

Der Bundesfinanzhof legt das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 22. Mai 2002 das Verfahren

II R 61/99 ausgesetzt und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(BVerfG) darüber eingeholt, ob die Tarifvorschrift des § 19 Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit den Vorschriften über die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig ist.

Der BFH hält die gesetzlichen Regelungen über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet. Dies führt zwangsläufig auch zu einem gleichheits- und damit verfassungswidrigen Steuertarif.

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