Hoyerswerdaer Oberbürgermeister mit beispielloser Entgleisung in der Angelegenheit um den gedas – Vertrag

VonHagen Döhl

Hoyerswerdaer Oberbürgermeister mit beispielloser Entgleisung in der Angelegenheit um den gedas – Vertrag

Der Hoyerswerdaer Oberbürgermeister Horst- Dieter Brähmig hat in der Angelegenheit um den umstrittenen Vertrag mit der gedas deutschland GmbH außerordentlich nervös und mit einer beispiellosen Entgleisung reagiert.

Im Auftrage eines Mandanten hatten wir uns mit der Prüfung dieses Vertrages (als PDF- Dokument im gesonderten Beitrag vom 26.8.2002 veröffentlicht) befasst, der eben entgegen den Verlautbarungen und auffällig oft wiederholten Beteuerungen der Stadt, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt, ein verbindlicher Rahmenvertrag ist, der ganz konkret regelt zu welchen Bedingungen die gedas deutschland GmbH ihre Leistungen erbringen soll.
In unserem Schreiben an den OB vom 19. August 2002 haben wir uns mit den inhaltlichen Aspekten und den rechtlichen Mängeln dieses Vertrages auseinandergesetzt.

Das Schreiben an den OB kann über den unten stehenden Link im vollen Wortlaut eingesehen werden.

Der OB antwortete am 21.8.2002 und meint uns „in aller Schärfe“ (warum eigentlich mit Schärfe und nicht im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung?) darauf hinweisen zu müssen, dass wir zur Prüfung des Vertrages nicht berechtigt seien.
Und ob wir dies sind, Herr Brähmig. Wir pflegen nämlich die Interessen unserer Mandanten auf der Grundlage des uns erteilten Auftrages konsequent zu vertreten.
Wovor fürchten sich die Verantwortlichen der Stadt Hoyerswerda eigentlich…?

Anstelle einer sachlichen Auseinandersetzung mit unserem Schreiben (dazu war allemal Anlass, nachdem der Vertrag offensichtlich sogar rechtliche Fehler enthält) gipfelt das Schreiben des OB schließlich darin, dass wir aufgefordert werden „sofort jegliche weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit (zu) unterlassen“.

Das ist nun ein „starkes Stück…“, eine Entgleisung ohne Beispiel…
Da fordert der Oberbürgermeister der Stadt Hoyerswerda ortsansässige Rechtsanwälte auf die Interessen der von diesen vertretenen Mandanten zu verraten.
Die vornehmliche Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es, die Interessen des Mandanten konsequent und bestmöglich zu verfolgen.
Dies, Herr Oberbürgermeister, werden wir auch in diesem Falle tun und uns von niemandem davon abhalten lassen.

(Im nachstehenden Link kann unser Schreiben vom 19.8.2002 eingesehen werden. Auch den streitgegenständlichen gedas- Vertrag haben wir in einem gesonderten Beitrag einsehbar gemacht. Mag sich jeder sein eigenes Bild machen…)
Sie finden die Beiträge mit dem Suchwort „gedas“ in der Volltextsuche oder in der Rubrik „Was jeden interessiert“ in den Kategoriebereichen eingetragen am 26.8.2002.

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