Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen

VonHagen Döhl

Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen

Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen sind in der Regel von der Kasko-Versicherung abgedeckt. Vorausgesetzt, der Schaden ist direkt durch Überschwemmungen entstanden. Es gilt die Faustregel: Die Versicherung zahlt, wenn das Wasser zum Auto kam und zahlt nicht, wenn das Auto zum Wasser kam. Die Kosten für die Instandsetzung werden bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt. Für vom Hochwasser verschmutzte Innenausstattungen gibt es ebenfalls Geld. Auch hier ist es ratsam, die Schäden so schnell wie möglich zu melden und mit Fotos zu dokumentieren.

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