Schadenersatz bei Verletzung des Umgangsrechtes

VonHagen Döhl

Schadenersatz bei Verletzung des Umgangsrechtes

Nach einer Pressemitteilung des BGH hat dieser entschieden, dass ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil dadurch Mehraufwendungen entstehen. Die Mutter, der nach der Ehescheidung der Eltern die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen worden war, weigerte sich, wie im Verfahren im Hinblick auf das Umgangsrecht vereinbart, das gemeinsame Kind zum Flughafen zu bringen, damit dieses an bestimmten Wochenenden zum Vater nach Berlin fliegen konnte. Dauraufhin hat der Vater das Kind mit dem Auto am Wohnsitz der Mutter abgeholt, um es nach Berlin zu bringen. Er verlangte von der Mutter Ersatz der Mehraufwendungen, die ihm aus dem Erwerb nicht genutzter Flugtiketts und den zusätzlichen Autofahrten entstanden sind.
(BGH, Urteil v. 19.6.2002 – XII ZR 173/00)

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