Veräußerung eines Grundstücks aus Miterbschaft ist steuerpflichtig

VonHagen Döhl

Veräußerung eines Grundstücks aus Miterbschaft ist steuerpflichtig

Wer entgeltlich den Erbteil eines Miterben erwirbt, hat Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Dies führt dazu, dass der Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks nach § 23 EStG a. F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils verkauft wird. Das entschied der Bundesfinanzhof.
(BFH Urteil vom 20.04.2004; Az.: IX R 5/02)

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