Wer entgeltlich den Erbteil eines Miterben erwirbt, hat Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Dies führt dazu, dass der Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks nach § 23 EStG a. F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils verkauft wird. Das entschied der Bundesfinanzhof.
(BFH Urteil vom 20.04.2004; Az.: IX R 5/02)
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