Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

VonHagen Döhl

Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nicht rechtswirksam, wenn außerdem noch auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wurde und im Ehevertrag keinerlei Kompensation vereinbart wurde.
(OLG Koblenz, Beschluss v. 23.4.2004 – 13 UF 83/04)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort