Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nicht rechtswirksam, wenn außerdem noch auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wurde und im Ehevertrag keinerlei Kompensation vereinbart wurde.
(OLG Koblenz, Beschluss v. 23.4.2004 – 13 UF 83/04)
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nicht rechtswirksam, wenn außerdem noch auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wurde und im Ehevertrag keinerlei Kompensation vereinbart wurde.
(OLG Koblenz, Beschluss v. 23.4.2004 – 13 UF 83/04)
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