Die Anordnung von BSE-Schnelltests für verendete Rinder eines Betriebes ist rechtmäßig, wenn tierisches Protein egal in welcher Form an die Wiederkäuer verfüttert worden ist. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg besteht auch ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung der vom Landratsamt angeordneten Maßnahme.
(VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 05.07.2004, Az..: 9 S 1115/04)
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