Verkehrsrowdy: Fahrverbot für beharrliche Pflichtverletzung

VonHagen Döhl

Verkehrsrowdy: Fahrverbot für beharrliche Pflichtverletzung

Fällt ein Mann innerhalb von acht Monaten drei Mal verkehrsrechtlich auf (zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen, eine Missachtung des Überholverbots) und kommt er mit seinen Taten – jeweils separat betrachtet – nur knapp an einem Fahrverbot vorbei, so zeigt die beharrliche Pflichtverletzung jedoch, dass ihm die erforderliche rechtstreue Gesinnung fehlt. Ihm kann der Führerschein für einen Monat entzogen werden.
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, 1 ObOWi 538/03 vom 08.01.2004)

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