Der Geschäftsführer einer GmbH, der am Stammkapital nicht beteiligt ist (Fremd-Geschäftsführer), ist grundsätzlich abhängig Beschäftigter der Gesellschaft und daher sozialversicherungspflichtig. (BSG, Urteil v. 18.12.2001 – B 12 KR 10/01 R)
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