Internetshops nehmen Kreditkartenunternehmen in Regress

VonHagen Döhl

Internetshops nehmen Kreditkartenunternehmen in Regress

Internetshops haben gute Chancen, Kreditkartenunternehmen für Missbrauchsfälle haftbar zu machen. Auf die Kreditkartenbranche rollt möglicherweise eine Klagewelle zu. Der Einkauf mit einer fremden Kreditkarte war bislang für den Karteninhaber und den Kartenaussteller folgenlos. Der Kunde, der auf seiner Kreditkartenabrechnung verdächtige Abbuchungen feststellte, erhielt von dem Kartenunternehmen anstandslos eine Gutschrift. Das Kartenunternehmen holte sich das Geld von dem Händler zurück. Der Händler blieb zumeist auf dem Schaden sitzen. Betrüger, die mit fremden Daten im Internet einkaufen, können nur selten gefasst werden. Im April hat der Bundesgerichtshof die einseitige Belastung der Händler für rechtswidrig erklärt und es den Kreditkartenunternehmen untersagt, in ihren Geschäftsbedingungen für den Missbrauchsfall eine vollständige Rückbelastung vorzusehen. Dies hat in der Branche für erhebliche Aufregung gesorgt. Es häufen sich Beschwerden von Händlern, denen die Kreditkartenverträge gekündigt werden. Ein Kreditkartenunternehmen hat sogar das Bundesverfassungsgericht angerufen und sieht sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt. Der Schaden, den Internet-Anbieter durch Kreditkartenmissbrauch in den vergangenen Jahren erlitten haben, ist immens. Daher überrascht es nicht, dass jetzt viele Händler versuchen, die Kartenunternehmen unter Berufung auf das Karlsruher Urteil in Regress zu nehmen. Mit guten Erfolgsaussichten. Jedenfalls in Schadensfällen, die nicht allzu lang zurückliegen, bestehen gute Chancen für Rückforderungsansprüche.

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Hagen Döhl administrator

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