Schweigen eines GmbH-Geschäftsführers auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben stellt Zustimmung dar

VonHagen Döhl

Schweigen eines GmbH-Geschäftsführers auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben stellt Zustimmung dar

Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind auf jeden anwendbar, der ähnlich wie ein Kaufmann am Rechtsverkehr teilnimmt und erwarten kann, dass ihm gegenüber nach kaufmännischer Sitte verfahren wird. Sie gelten deshalb auch für den Geschäftsführer einer GmbH. Sein Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben stellt daher eine Zustimmung dar.
(OLG Düsseldorf 2.9.2003, I-21 U 222/02 )

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