Öko-Kennzeichnungsgesetz verkündet

VonHagen Döhl

Öko-Kennzeichnungsgesetz verkündet

Das Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaues (Öko-Kennzeichnungsgesetz) vom 10.12.2001 ist im Gesetzblatt verkündet worden und am 15.12.2001 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird ein einheitliches Öko-Kennzeichen zur freiwilligen Verwendung für Erzeugnisse des ökologischen Landbaues eingeführt. Die Verwendung des Öko-Kennzeichens wird an die Kriterien gebunden, welche die einschlägigen EG-Vorschriften an den ökologischen Landbau bzw. die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln stellen.

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Hagen Döhl administrator

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