Neuregelungen im familierechtlichen Bereich ab dem 1.1.2002

VonHagen Döhl

Neuregelungen im familierechtlichen Bereich ab dem 1.1.2002

Staatliches Kindergeld:

für das 1., 2. und 3. Kind 154,00 € pro Monat

für das 4. und jedes weitere Kind 179,00 € pro Monat

Kinderfreibeträge:

existentielle Sachbedarf 3.648,00 € pro Jahr

Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbidlungsbedarf 2.160,00 € pro Jahr

erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten:

absetzbar bei nachgewiesenen Kosten über 1.538,00 mit 1.500,00 € pro Jahr

Bundeserziehungsgeld:

Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) 307,00 € pro Monat

bei Inanspruchnahme des Budgets 460,00 € pro Monat

Maximalbetrag bei den Einkommensgrenzen

(Jahresnettoeinkommen) für die ersten 6 Monate:

– bei Paaren: 51.130,00 €

– bei Alleinerziehenden 38.350,00 €

nach den ersten 6 Monaten:

– bei Paaren: 16.470,00 €

– bei Alleinerziehenden 13.498,00 €

Die Einkommensgrenzen nach den erste 6 Monaten erhöhen sich je weiterem Kind des Berechtigten zusätzlich um 2.797,00 € (für Geburten im Jahr 2002).

Unterhaltsvorschuss:

für Kinder bis 5 Jahre:

– alte Bundesländer 111,00 € pro Monat

– neue Bundesländer 97,00 € pro Monat

für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren:

– alte Bundesländer 151,00 € pro Monat

– neue Bundesländer 134,00 € pro Monat

Da bislang die ab dem 1.1.2002 gültigen Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden noch nicht bekannt sind, werden die Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg, gültig ab dem 1.1.2002, hier veröffentlicht, da in dieser Größenordnung auch die sächsischen Unterhaltsbeträge zu erwarten sind.

Brandenburgische Unterhaltstabelle als pdf-Datei.

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