Staatliches Kindergeld:
für das 1., 2. und 3. Kind 154,00 € pro Monat
für das 4. und jedes weitere Kind 179,00 € pro Monat
Kinderfreibeträge:
existentielle Sachbedarf 3.648,00 € pro Jahr
Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbidlungsbedarf 2.160,00 € pro Jahr
erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten:
absetzbar bei nachgewiesenen Kosten über 1.538,00 mit 1.500,00 € pro Jahr
Bundeserziehungsgeld:
Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) 307,00 € pro Monat
bei Inanspruchnahme des Budgets 460,00 € pro Monat
Maximalbetrag bei den Einkommensgrenzen
(Jahresnettoeinkommen) für die ersten 6 Monate:
– bei Paaren: 51.130,00 €
– bei Alleinerziehenden 38.350,00 €
nach den ersten 6 Monaten:
– bei Paaren: 16.470,00 €
– bei Alleinerziehenden 13.498,00 €
Die Einkommensgrenzen nach den erste 6 Monaten erhöhen sich je weiterem Kind des Berechtigten zusätzlich um 2.797,00 € (für Geburten im Jahr 2002).
Unterhaltsvorschuss:
für Kinder bis 5 Jahre:
– alte Bundesländer 111,00 € pro Monat
– neue Bundesländer 97,00 € pro Monat
für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren:
– alte Bundesländer 151,00 € pro Monat
– neue Bundesländer 134,00 € pro Monat
Da bislang die ab dem 1.1.2002 gültigen Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden noch nicht bekannt sind, werden die Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg, gültig ab dem 1.1.2002, hier veröffentlicht, da in dieser Größenordnung auch die sächsischen Unterhaltsbeträge zu erwarten sind.
Brandenburgische Unterhaltstabelle als pdf-Datei.
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