Am 15.12.2001 ist die neue Wahlordnung zum Betriebsverfassungs-Reformgesetz in Kraft getreten. Die neuen Regelungen werden bereits in diesem Frühjahr bei den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen, flächendeckend zur Anwendung kommen. Wichtigste Änderungen sind die Aufhebung des Gruppenprinzips, nach dem der Betriebsrat nach Arbeitern und Angestellten getrennt gewählt wurde, die vorgeschriebene anteilsmäßige Beteiligung des zahlenmäßig in Unternehmen geringer vertretenen Geschlechts in Betriebsrat und in den Jugend- und auszubildenden Vertretungen und die Umsetzung des vereinfachten Wahlverfahrens in Kleinbetrieben.
Der Text der Wahlordnung ist im Internet unter http://www.bma.bund.de zu finden.
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