Wenn ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt hat, eine seiner Fotografien abzudrucken, so erstreckt sich diese Nutzungsrechtseinräumung nicht auf eine später erschienene CD-Rom-Ausgabe der Jahrgangsende dieser Zeitschrift. Für den Fall, dass die erforderliche Zustimmung zu einer solchen CD-Rom-Ausgabe durch den Zeitschriftenverlag nicht eingeholt worden ist, kann der Fotograf mit Hilfe des Unterlassugnsanspruches gegen die ungenehmigte Verwertung seiner Werke oder Leistungen vorgehen.
(BGH, Urteil v. 5.7.2001 – IZR 311/98).
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