Müllgebühren müssen auch bei größtmöglicher Müllvermeidung entrichtet werden

VonHagen Döhl

Müllgebühren müssen auch bei größtmöglicher Müllvermeidung entrichtet werden

Ein Hausbesitzer muss auch dann Müllgebühren bezahlen, wenn in seinem Haushalt nach eigenem Bekunden kein Restmüll anfällt. Die Gebührenpflicht setzt lediglich voraus, dass das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und eine Abfalltonne tatsächlich zur Verfügung gestellt worden ist. Auf den Umfang der Nutzung der Tonne kommt es hingegen nicht an. Außerdem kann ein Hausbesitzer auch bei optimaler Anstrengung die Entstehung von Restmüll nicht vollständig verhindern.
(VG Koblenz 30.8.2004, 7 K 543/04.KO )

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