ersparten Aufwendungen

VonHagen Döhl

ersparten Aufwendungen

Kosten für Material zählen nur dann zu den ersparten Aufwendungen, wenn das Material in absehbarer und unzumutbarer Zeit anderweitig verwendet werden kann. Handelt es sich dagegen um Materialien, die speziell für das Bauwerk des Auftraggebers beschafft wurden und sich nicht anderweitig verwenden lassen, so muss sich der Auftragnehmer insoweit keine ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Allerdings ist er dann nach Treu und Glauben verpflichtet, dem Auftraggeber das Material herauszugeben und zu übereignen. Das hat allerdings nur auf Verlangen des Auftraggebers zu geschehen.
(OLG Köln – 27.02.2004 11 U 103/03)

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Hagen Döhl administrator

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